BEFUND& ÜBERPRÜFUNG
Elektrobefund – E-Befund – E-Check
Wir sind als Elektroinstallationsbetrieb spezialisiert auf E-Checks bzw. Elektrobefunde aller Art und Größe. Ob Privathaushalt, Ordinationen, Büro- und Industrieanlagen. Die Vorgangsweise bei Überprüfung einer elektrischen Anlage erfolgt immer nach Absprache mit dem Kunden, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf des E-Checks bzw. Elektrobefunds für den Kunden zu Gewährleisten (z.B. notwendige Stromabschaltungen werden auch zu späterer Stunde getätigt).
Prüffristen der Elektroschutzverordnung
* Anlagen mit mehreren Belastungen z.B. in Veranstaltungsräumen (grössere Menschenansammlung), explosionsgefährdete Räume (z.B. Tank- oder Lacklager), sowie Baustellen längstens 1 Jahr.
* Arztpraxen sollten alle 2 Jahre überprüft werden.
* Anlagen ohne außergewöhnliche Beanspruchung z.B. Banken, Versicherungen, reine Handels- und Dienstleistungsunternehmen längstens alle 10 Jahre.
* Jedoch alle Gemeinschaftsbereiche z.B. in Mehrparteienhäusern sollten alle 5 Jahre überprüft werden.
* Elektrische Anlagen von Endverbrauchern (Privatpersonen) unterliegen keiner gesetzlichen wiederkehrenden Überprüfungspflicht. Trotz allem empfiehlt sich eine Überprüfung zumindest alle 5 bis 10 Jahre durchzuführen.
Insbesonders werden bei elektrischen Anlagen im Rahmen des E-Checks folgende Schwerpunkte beachtet:
* Überprüfung nach ÖVEÖNORM E 8001; ab 2020 nach der bindenden ÖVENORM E 8101,
* Verteilerkasten,
* Sicherungen, FI-Schutzschalter
* Stecker, Steckdosen, nachträglich angebrachte Steckdosenverteiler,
* Kabel, Leitungen
* Schutzmaßnahme bei Anschluss von Heizsystemen
* Blitzschutzanlagen, Überspannungsschutz
* etc.
Was ist ein E-Befund?
Unter einem E-Befund versteht man die qualifizierte Überprüfung einer elektrischen Anlage, der E-Befund dient der Sicherstellung von:
* Sicherheit und Funktionalität der Anlage
* Schutz vor Unfall und Bränden
* Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
Muss ein E-Befund verpflichtend erstellt werden?
* Einfamilienhäuser: Wohnhäuser gelten als Endverbraucheranlagen, außer der Erstprüfung (ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61) gibt es hier keine weitere gesetzliche Überprüfungspflicht.
* Mietobjekte: Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer Vermietung der Wohnung dem neuen Mieter einen E-Befund vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.
* Gewerblich genutzte Anlagen: Bestehende Anlagen, die gewerblich genutzt werden bzw. sich in gewerblich genutzten Objekten befinden, müssen alle 5 Jahre von einem autorisierten Fachbetrieb überprüft werden.